Der nächste Meilenstein auf dem Zahlungsverkehrsmarkt!

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen PSD II-Richtlinie wird es viele Chancen und Möglichkeiten für App-Anbieter geben. Denn vor allem Drittanbieter von Finanz-Apps werden davon profitieren und das mobile Bezahlen ankurbeln.
Verbraucher gewinnen Vorteile durch eine größere Auswahl an Zahlungsoptionen, Drittanbieter hingegen können ihren Kunden mehr Alternativen zur schnellen, unkomplizierten und günstigen Bezahlung bieten.
 
Ende der 1950er Jahren kam die erste Bank-Kreditkarte auf den Markt, in den Achtzigern folgte die erste EC-Karte und mit der Jahrtausendwende konnten erstmalig digitale Überweisungen getätigt werden – diese drei Höhepunkte prägen bis heute die Finanzwelt.
Ab dem 13. Januar 2018 tritt die EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD II in Kraft, welche nach der Erfindung der Kreditkarte, EC-Karte oder der digitalen Überweisung, den nächsten Meilenstein in der Finanzbranche einläuten könnte.

 

Zum Hintergrund der Richtlinie

 

Mit der neuen EU-Richtlinie soll sich für Banken und deren Kunden so Einiges von Grund auf ändern: es werden neue Dienstleister auf den Markt kommen, der elektronische Zahlungsverkehr soll sicherer, einfacher, moderner und somit günstiger werden. Doch was heißt das genau?

 

  1. Drittanbieter und die PSD II
  2. Mehr Schutz bei Kartenmissbrauch
  3. Stärkere Authentifizierung durch Kunden Pflicht
  4. Überweisung in fremde Währungen

Drittanbieter und die PSD II

 

Die wohl wichtigste Neuerung der Richtlinie ist die Rolle von Drittanbietern zwischen Kunden und Banken. Es wird eine Schnittstelle geben, über die Drittanbieter Zugriff auf Kontodaten der Kunden erhalten.
Im Detail heißt das also: Drittanbieter werden dazu berechtigt, Kontozugangsdaten wie PIN oder TAN von Kunden abzufragen und damit Überweisungen vom Bankkonto eines Käufers auf ein Konto eines Verkäufers auszulösen. Der Kunde gibt dem Drittanbieter somit seine Zugangsdaten, damit dieser in seinem Namen Überweisungen tätigt.
Dadurch soll vor allem ermöglicht werden, dass der Kunde über eine einzige Instanz, wie beispielsweise einer mobilen App auf dem Smartphone oder Tablet, auf alle Konten zugreifen und alles erledigen kann was er sonst bei jeder Bank einzeln tun müsste.

Die Banken verlieren so das Monopol auf die Daten. Allerdings ist der Zugriff auf die Daten der Zahlung begrenzt und es bleibt immer noch dem Kunden überlassen, wie er sich entscheidet und wem er Einblick gewährt.

 

Mehr Schutz bei Kartenmissbrauch

 

Bisher hafteten Bankkunden mit bis zu 150 Euro bis zur Sperrung der Karte oder des Kontos, wenn sie zum Opfer eines Missbrauchs ihrer Bank- oder Kreditkarte, von Lastschriften oder Online-Banking wurden. Dieser Haftungsbetrag wird mit der neuen Zahlungsrichtlinie auf 50 Euro gesenkt. Die Regel gilt jedoch nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Auch bei nicht autorisierten Kartenzahlungen oder Lastschriften sind die Banken ab jetzt verpflichtet, den abgebuchten Betrag spätestens einen Tag nach Eingang der Information zu erstatten. Auch hier gilt: Bei begründbarem Verdacht von Betrug kann die Bank die Rückerstattung verweigern.

Sollte es zu einer Fehlleitung von Überweisungen kommen, ist die Bank verpflichtet, alle verfügbaren Informationen des falschen Empfängers an den geschädigten Kunden zu übermitteln, wenn dieser die Daten schriftlich anfordert.


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Stärkere Authentifizierung durch Kunden Pflicht

 

Um die Sicherheit des Zahlungsverkehrs zu verstärken, müssen sich Kunden von nun an mindestens doppelt authentifizieren. Zahlungen müssen durch mindestens zwei von drei Merkmalen des Kunden identifiziert werden. Heißt also mit einer PIN, einer TAN oder auch mit einem biometrischen Merkmal wie etwa einem Fingerabdruck.

 

Überweisungen in fremde Währungen

 

Egal ob für Überweisungen in Fremdwährungen außerhalb der EU, wie beispielsweise US-Dollar, oder in Fremdwährungen der EWR-Mitgliedsländer (Europäischer Wirtschaftsraum), wie beispielsweise dänische Kronen, es gelten künftig dieselben Zahlungsregeln und somit das EU-Zahlungsrecht.


Wie aktiv die Zahlungsoptionen künftig genutzt werden, bleibt natürlich abzuwarten. Ausschlaggebend wird sein, wie einfach die Handhabung der Dienste, wie sicher, wie effizient und wie groß die Kosten-Vorteile für den Nutzer sein werden.
 
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ideen in eine mobile App umzusetzen und Drittanbieter für Zahlungsoptionen einzubeziehen. Sprechen Sie uns gerne an, wir entwickeln eine Lösung zusammen mit Ihnen. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder über unsere Telefonnummer 02555 / 928 52 – 0.


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