Worauf Sie achten sollten, bevor Sie Ihre App veröffentlichen

 

 

Endlich, die eigene Unternehmens-App steht kurz vor der Veröffentlichung und die monatelange Arbeit hat sich gelohnt! Der eigene Entwickler-Account im App Store ist eingerichtet und auch die Texte und Bilder für die App-Produktseite stehen.
Jetzt kann es erst richtig losgehen… doch dann der Schock: Die App wurde abgelehnt und die Veröffentlichung verhindert. Und jetzt??

 

Immer wieder passiert es, dass Apps nicht veröffentlicht oder sogar im Nachhinein aus den Stores entfernt werden. Dann fragt man sich als App-Anbieter natürlich warum die App abgelehnt wurde und was man nun machen muss?!


Sie benötigen Hilfe bei der App-Veröffentlichung?

Die Richtlinien der App Store Betreiber:

 
Zunächst gilt: Achten Sie schon während der Entwicklung und vor der Veröffentlichung auf die Richtlinien und Vorgaben der App Store Betreiber. Darüber hinaus gibt es Unterschiede zwischen dem Apple App Store und Google Play, an die sich gehalten werden muss.
Denn besonders Apple prüft die Apps sehr streng vor der Veröffentlichung. Sollte es während der Verfügbarkeit der Apps in den beiden Stores zu Auffälligkeiten kommen, können die Apps jederzeit auch nachträglich aus den App Stores von Google oder Apple entfernt werden.
 
Es gibt zwei Arten von Richtlinien und Vorgaben: Zum einen die für Entwickler, wie der Programmiercode oder das Design der App, und zum anderen die, die den Inhalt, Datenschutz und sonstige wichtige Aspekte beinhalten.


Häufige Ablehnungsgründe sind:

 

– Apps mit zu wenig Inhalt und ohne Mehrwert

– Abstürze und Fehler in der App

– Veröffentlichung von gleichen oder sehr ähnlichen Apps (Klon-Apps)

– Veröffentlichung von Spam-Apps

– Nicht funktionierende Links, leere Bilder, Formulare, Blindtext

– Ungenaue und falsche App-Beschreibungen und Produktseiten

– Apps mit beschränkten Inhalten

– Ein fehlendes Impressum

– Nennung einer anderen Plattform in der App (z.B. Google in einer iOS-App)

 

Inhaltsbeschränkungen:

 

Geht es um den Content, unterscheiden sich Apple und Google kaum. Der App-Ersteller hat darauf zu achten, dass die vorgegebenen Inhaltbeschränkungen eingehalten werden. Zu diesen Beschränkungen zählen:

 

– Sexuelle Inhalte (Inhalte die Pornografie enthalten oder dafür werben)

– Gefährdung von Kindern (sexueller Missbrauch etc.)

– Gewalt (willkürliche Gewalt, Gewaltverherrlichung oder andere gefährliche Aktivitäten)

– Mobbing und Belästigung (u. a. auch Drohungen)

– Hassreden und illegale Handlungen

– Sensible Ereignisse (Todesfälle, Katastrophen etc.)

– Glücksspiel (Unterstützung von Online-Glücksspielen)

 

Datenschutz und Sicherheit:

 

Zwei der wohl wichtigsten Punkte, die der App-Entwickler und Anbieter unbedingt berücksichtigen muss, sind Datenschutz und Sicherheit. Ziel ist es, dem Nutzer der App eine sichere Umgebung zu bieten. Erstellte Apps, die Netzwerke, Geräte oder personenbezogene Daten missbrauchen oder zweckentfremden, sind nicht gestattet. Außerdem sind Apps, die Daten stehlen, Nutzer heimlich überwachen oder ihnen schaden, ebenfalls nicht zulässig.
Darüber hinaus, müssen alle Inhalte der App selbst erstellt worden sein. Sollten Produktnamen von Apple oder Google genutzt werden, müssen diese in korrekter Schreibweise verwendet werden.

 

Performance:

 

Die App muss eine optimale Performance und Lauffähigkeit gewährleisten. Dazu zählen abgeschlossene und richtige Inhalte, funktionierende URLs, eine Aktualitätsgarantie und ehrliche App Store Daten.
Denken Sie daran, dass ALLE App Store Daten sorgfältig ausgefüllt werden. Wählen Sie passende Keywords und Kategorien, aktuelle Screenshots der App sowie aktuelle Beschreibungstexte. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass die App einwandfrei funktioniert. Testen Sie diese deshalb vorher auf allerlei Fehler, damit die Funktionen vom Nutzer uneingeschränkt genutzt werden können.
Wie beispielsweise die optimale Produktseite im Apple App Store aussieht, haben wir für Sie in unserem Blog zusammengefasst.

 

Mehrwerte und Design:

 

Apps werden häufig abgelehnt, da Sie keinen Mehrwert bieten und zu wenig Inhalt haben. So haben Apps kaum Chancen veröffentlicht zu werden, wenn es sich dabei um eine reine Sammlung von externen Links handelt oder nur wenige Menüpunkte / Tabs zu finden sind. Jede App muss einzigartig sein! Apps deren Inhalte kopiert oder schlichtweg wenig Funktionalität bieten, werden garantiert abgelehnt. Apps die für kleinere Gruppen erstellt werden, sind ebenfalls nicht zulässig (z.B. Apps für den eigenen 50. Geburtstag oder simple Fotogalerien).
Hier hat besonders Apple in den vergangenen Wochen einiges an seinen Richtlinien getan. Seit Juni 2017 existiert eine neue Richtlinie 4.2.6, deren Ziel es ist, die Veröffentlichung von Klon- und Spam-Apps (wie zum Beispiel aus einigen Baukastensystemen) zu verhindern.

 

Wenn Sie all diese Punkte beachten, steht einer erfolgreichen App-Veröffentlichung nichts mehr im Weg. Sollten Sie Hilfe bei der Veröffentlichung benötigen, stehen wir Ihnen gerne unter der Nummer 02555 / 928 52 – 0 zur Verfügung.


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